Aktuelles » Neue Sound-Kennzeichnung bei Reifen ab Oktober 2009 (16.02.2009 / 08:08)
Ab Oktober 2009 müssen Reifen neue Geräuschgrenzwerte einhalten. Die EU hat in der Richtlinie ECE-R 117 Grenzwerte für das Abrollgeräusch von Reifen festgelegt.
Reifen, die diese festgelegten Grenzwerte erfüllen, dürfen auf der Reifenflanke im Anschluss an die E-Genehmigungsnummer als Kennzeichnung ein „S“ (für „Sound“) tragen.
Die deutsche Bundesregierung wird nach Angaben des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk BRV die ECE-R 117 Richtlinie ohne Abstriche umsetzen. Daraus resultiert, daß es ab einem bestimmten Termin untersagt ist, Reifen ohne diese Kennzeichnung zu verkaufen.
Die Fristen im einzelnen:
für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30) mit einer Querschnittsbereite bis einschliesslich 185 Millimeter: ab 1. Oktober 2009
für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30) mit einer Querschnittsbreite von über 185 bis einschliesslich 215 Millimeter: ab 1. Oktober 2010
für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30) mit einer Querschnittsbreite über 215 Millimeter: ab 1. Oktober 2011